Ist die einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht erloschen, ist dieser Rechtsanwalt auch nicht mehr Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG im Verfahren vor dem VwGH.Ist die einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht erloschen, ist dieser Rechtsanwalt auch nicht mehr Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des Paragraph 9, ZustellG im Verfahren vor dem VwGH.