Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1983

Geschäftszahl

83/08/0091

Rechtssatz

Ist die einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht erloschen, ist dieser Rechtsanwalt auch nicht mehr Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des Paragraph 9, ZustellG im Verfahren vor dem VwGH.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1983080091.X03