Verwaltungsgerichtshof
30.06.1983
83/08/0091
Ist die einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht erloschen, ist dieser Rechtsanwalt auch nicht mehr Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des Paragraph 9, ZustellG im Verfahren vor dem VwGH.
ECLI:AT:VWGH:1983:1983080091.X03