Verwaltungsgerichtshof
13.01.1984
83/02/0124
GRS wie 83/08/0091 B 30. Juni 1983 VwSlg 11112 A/1983 RS 3
Ist die einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht erloschen, ist dieser Rechtsanwalt auch nicht mehr Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des Paragraph 9, ZustellG im Verfahren vor dem VwGH.