Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
85/01/0163
Entscheidungsdatum
20.09.1985
Index
Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/01/0521 E 14. März 1984 RS 1
Stammrechtssatz
Es kann der Behörde nicht mit Grund ein Ermessensmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie zahlreiche, keineswegs unbedeutende Verstöße des Bf gegen die Rechtsordnung als zureichend erachtet, um ein befristetes Aufenthaltsverbot über den Bf zu verhängen. Insbesondere sei zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes eine mehrmalige Verurteilung aus Gewinnsucht durch ein inländisches Gericht nicht erforderlich (Hinweis E 18.11.1981, 81/01/0181, 81/01/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010163.X01
Im RIS seit
16.02.2005
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1985010163_19850920X01