Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/01/0521

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/01/0521

Entscheidungsdatum

14.03.1984

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 litb

Rechtssatz

Es kann der Behörde nicht mit Grund ein Ermessensmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie zahlreiche, keineswegs unbedeutende Verstöße des Bf gegen die Rechtsordnung als zureichend erachtet, um ein befristetes Aufenthaltsverbot über den Bf zu verhängen. Insbesondere sei zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes eine mehrmalige Verurteilung aus Gewinnsucht durch ein inländisches Gericht nicht erforderlich (Hinweis E 18.11.1981, 81/01/0181, 81/01/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983010521.X01.1

Im RIS seit

28.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1983010521_19840314X01

Rechtssatz für 85/01/0163

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

85/01/0163

Entscheidungsdatum

20.09.1985

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/01/0521 E 14. März 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Es kann der Behörde nicht mit Grund ein Ermessensmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie zahlreiche, keineswegs unbedeutende Verstöße des Bf gegen die Rechtsordnung als zureichend erachtet, um ein befristetes Aufenthaltsverbot über den Bf zu verhängen. Insbesondere sei zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes eine mehrmalige Verurteilung aus Gewinnsucht durch ein inländisches Gericht nicht erforderlich (Hinweis E 18.11.1981, 81/01/0181, 81/01/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010163.X01

Im RIS seit

16.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1985010163_19850920X01