Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6300 A/1964
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0061/63
Entscheidungsdatum
13.04.1964
Index
Raumordnung
L80000 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §66 Abs4
VwRallg
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z1
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z2
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z3
Rechtssatz
Auf Grund des § 66 Abs 4 AVG ist die Berufungsbehörde auch befugt, jene rechtlichen Erwägungen auszuwechseln, aus denen heraus über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung in einem bestimmten Sinn abgesprochen wird.Auf Grund des Paragraph 66, Absatz 4, AVG ist die Berufungsbehörde auch befugt, jene rechtlichen Erwägungen auszuwechseln, aus denen heraus über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung in einem bestimmten Sinn abgesprochen wird.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000061.X02
Im RIS seit
13.12.2019
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2019
Dokumentnummer
JWR_1963000061_19640413X02