Verwaltungsgerichtshof
19.03.1982
81/04/0044
GRS wie 0061/63 E 13. April 1964 VwSlg 6300 A/1964 RS 2
Auf Grund des Paragraph 66, Absatz 4, AVG ist die Berufungsbehörde auch befugt, jene rechtlichen Erwägungen auszuwechseln, aus denen heraus über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung in einem bestimmten Sinn abgesprochen wird.