Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
1789/77
Entscheidungsdatum
22.05.1979
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0073/71 E 16. März 1972 VwSlg 8190 A/1972 RS 2
(Zusatz: Aus der bloß zustimmenden Kenntnisnahme der Äußerung
einer am Verkehrsunfall unbeteiligten und den Bfr unbekannten
Person, sie werde den W. anzeigen, kann nicht auf eine
stillschweigende Beauftragung dieser Person durch den Bfr
geschlossen werden.)
Stammrechtssatz
Der Meldepflicht kann auch durch einen Boten entsprochen werden, wenn man sich von der Durchführung der Meldung Gewißheit verschafft.
Schlagworte
Hilfeleistung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001789.X06
Im RIS seit
16.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
04.07.2016
Dokumentnummer
JWR_1977001789_19790522X06