Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1979

Geschäftszahl

1789/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0073/71 E 16. März 1972 VwSlg 8190 A/1972 RS 2 (Zusatz: Aus der bloß zustimmenden Kenntnisnahme der Äußerung einer am Verkehrsunfall unbeteiligten und den Bfr unbekannten Person, sie werde den W. anzeigen, kann nicht auf eine stillschweigende Beauftragung dieser Person durch den Bfr geschlossen werden.)

Stammrechtssatz

Der Meldepflicht kann auch durch einen Boten entsprochen werden, wenn man sich von der Durchführung der Meldung Gewißheit verschafft.