Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1984

Geschäftszahl

83/02/0392

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0073/71 E 16. März 1972 VwSlg 8190 A/1972 RS 2

Stammrechtssatz

Der Meldepflicht kann auch durch einen Boten entsprochen werden, wenn man sich von der Durchführung der Meldung Gewißheit verschafft.