Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
81/12/0056
Entscheidungsdatum
15.03.1982
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehGNov 33te Art4 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1415/80 E 8. September 1980 RS 1
Stammrechtssatz
Die vom Beamten ausgeübte Verwendung (Funktion) ist bei Beurteilung der auszugleichenden Härte so zugrunde zu legen, wie sie tatsächlich gegeben war; auf die Umstände, die für diese Tatsache seinerzeit ursächlich gewesen sein mögen, kommt es nicht an. Wann innerhalb eines zwischen zwei Beförderungsterminen gelegenen Zeitraumes die Voraussetzungen für eine günstigere Beförderung (z.B. durch Übertragung einer anderen Funktion) eingetreten sind (hier: zwischen 1. Jänner und 1. Juli 1974 am 10.1.1974), ist belanglos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981120056.X02
Dokumentnummer
JWR_1981120056_19820315X02