Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2847/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9752 A/1979

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2847/77

Entscheidungsdatum

30.01.1979

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977002847.X01

Im RIS seit

11.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1977002847_19790130X01

Rechtssatz für 2311/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2311/78

Entscheidungsdatum

03.04.1979

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002311.X01

Im RIS seit

16.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002311_19790403X01

Rechtssatz für 2477/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2477/78

Entscheidungsdatum

23.04.1979

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002477.X02

Im RIS seit

16.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002477_19790423X02

Rechtssatz für 2128/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2128/78

Entscheidungsdatum

25.09.1979

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002128.X03

Im RIS seit

11.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1978002128_19790925X03

Rechtssatz für 2307/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2307/78

Entscheidungsdatum

10.11.1980

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002307.X01

Im RIS seit

15.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002307_19801110X01

Rechtssatz für 2309/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2309/78

Entscheidungsdatum

10.11.1980

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002309.X01

Im RIS seit

16.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002309_19801110X01

Rechtssatz für 0619/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0619/80

Entscheidungsdatum

22.06.1981

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000619.X01

Im RIS seit

26.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980000619_19810622X01

Rechtssatz für 88/10/0086

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 12776 A/1988

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/10/0086

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X01

Im RIS seit

16.01.2007

Dokumentnummer

JWR_1988100086_19880921X01