Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2673/77
Entscheidungsdatum
23.05.1978
Index
Jugendschutz - Jugendwohlfahrt
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0548/67 E 5. Februar 1968 RS 4
Stammrechtssatz
Die Möglichkeit der Abwälzung der jemandem nach dem Gesetz auferlegten Verantwortlichkeit auf eine andere Person ist zu verneinen. Das Verschulden des Verantwortlichen ist darin gelegen, dass dieser zumindestens der ihm obliegenden Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist (Hinweis E 15.2.1967, 666/66).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002673.X01
Im RIS seit
21.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025
Dokumentnummer
JWR_1977002673_19780523X01