Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0826/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9444 A/1977

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0826/77

Entscheidungsdatum

30.11.1977

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

(hier: Ablehnung der Offenhaltung eines Kaffeehausbetriebes über die Sperrstunde hinaus).

Rechtssatz

Eine Verursachung durch die Gewerbeausübung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in welchen die Immissionen auf Vorgänge in den (genehmigten) Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen zurückzuführen sind. die gemäß dem Paragraph 198, Absatz 5, GewO 1973 rechtserhebliche Kausalität der Gewerbeausübung für die Belästigung wird jedenfalls auch dann anzunehmen sein, wenn das Verhalten der Gäste unmittelbar vor oder nach dem Lokalbesuch zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000826.X01

Im RIS seit

23.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1977000826_19771130X01

Rechtssatz für 1209/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9487 A/1978

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1209/77

Entscheidungsdatum

15.02.1978

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0826/77 E 30. November 1977 VwSlg 9444 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verursachung durch die Gewerbeausübung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in welchen die Immissionen auf Vorgänge in den (genehmigten) Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen zurückzuführen sind. die gemäß dem Paragraph 198, Absatz 5, GewO 1973 rechtserhebliche Kausalität der Gewerbeausübung für die Belästigung wird jedenfalls auch dann anzunehmen sein, wenn das Verhalten der Gäste unmittelbar vor oder nach dem Lokalbesuch zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001209.X01

Im RIS seit

29.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1977001209_19780215X01

Rechtssatz für 1828/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1828/77

Entscheidungsdatum

27.09.1978

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0826/77 E 30. November 1977 VwSlg 9444 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verursachung durch die Gewerbeausübung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in welchen die Immissionen auf Vorgänge in den (genehmigten) Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen zurückzuführen sind. die gemäß dem Paragraph 198, Absatz 5, GewO 1973 rechtserhebliche Kausalität der Gewerbeausübung für die Belästigung wird jedenfalls auch dann anzunehmen sein, wenn das Verhalten der Gäste unmittelbar vor oder nach dem Lokalbesuch zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001828.X01

Im RIS seit

29.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1977001828_19780927X01

Rechtssatz für 84/04/0240

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/04/0240

Entscheidungsdatum

25.02.1986

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0826/77 E 30. November 1977 VwSlg 9444 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verursachung durch die Gewerbeausübung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in welchen die Immissionen auf Vorgänge in den (genehmigten) Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen zurückzuführen sind. die gemäß dem Paragraph 198, Absatz 5, GewO 1973 rechtserhebliche Kausalität der Gewerbeausübung für die Belästigung wird jedenfalls auch dann anzunehmen sein, wenn das Verhalten der Gäste unmittelbar vor oder nach dem Lokalbesuch zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984040240.X02

Im RIS seit

23.07.2004

Dokumentnummer

JWR_1984040240_19860225X02

Rechtssatz für 90/04/0058

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/04/0058

Entscheidungsdatum

25.09.1990

Index

Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0826/77 E 30. November 1977 VwSlg 9444 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verursachung durch die Gewerbeausübung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in welchen die Immissionen auf Vorgänge in den (genehmigten) Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen zurückzuführen sind. die gemäß dem Paragraph 198, Absatz 5, GewO 1973 rechtserhebliche Kausalität der Gewerbeausübung für die Belästigung wird jedenfalls auch dann anzunehmen sein, wenn das Verhalten der Gäste unmittelbar vor oder nach dem Lokalbesuch zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040058.X03

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2024

Dokumentnummer

JWR_1990040058_19900925X03

Rechtssatz für 93/04/0113

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/04/0113

Entscheidungsdatum

24.05.1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0826/77 E 30. November 1977 VwSlg 9444 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verursachung durch die Gewerbeausübung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in welchen die Immissionen auf Vorgänge in den (genehmigten) Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen zurückzuführen sind. die gemäß dem Paragraph 198, Absatz 5, GewO 1973 rechtserhebliche Kausalität der Gewerbeausübung für die Belästigung wird jedenfalls auch dann anzunehmen sein, wenn das Verhalten der Gäste unmittelbar vor oder nach dem Lokalbesuch zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040113.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993040113_19940524X02