§ 81 (erster Satz) GewO 1973 macht die Genehmigungspflicht hinsichtlich der Änderung einer Betriebsanlage schon von der bloßen Möglichkeit (arg: ..... ergeben können) einer größeren Gefährdung im Sinne des § 74 Abs 2 legcit abhängig.Paragraph 81, (erster Satz) GewO 1973 macht die Genehmigungspflicht hinsichtlich der Änderung einer Betriebsanlage schon von der bloßen Möglichkeit (arg: ..... ergeben können) einer größeren Gefährdung im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, legcit abhängig.