Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1977

Geschäftszahl

1035/77

Rechtssatz

Paragraph 81, (erster Satz) GewO 1973 macht die Genehmigungspflicht hinsichtlich der Änderung einer Betriebsanlage schon von der bloßen Möglichkeit (arg: ..... ergeben können) einer größeren Gefährdung im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, legcit abhängig.