Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
81/09/0128
Entscheidungsdatum
28.02.1983
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2155/76 E 25. März 1977 RS 2
Stammrechtssatz
Die Rechtskraft eines Bescheides erfasst nicht einen Sachverhalt, der sich nach Erlassung des Bescheides geändert hat, es sei denn, dass sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Begehren nur dadurch unterscheidet, das es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist (Hinweis E 14.6.1971, 980/70 VwSlg 8035 A/1971).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren
Rechtskraft Rechtsgebiete Kriegsopferversorgung
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981090128.X02
Im RIS seit
20.04.2004
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2012
Dokumentnummer
JWR_1981090128_19830228X02