Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0641/76
Entscheidungsdatum
03.03.1977
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/10/28 2241/75 3
Stammrechtssatz
Notstand liegt nicht vor, wenn das Befahren einer Einbahnstraße entgegen der zulässigen Fahrtrichtung nicht die einzige Möglichkeit ist, sich von einem gefährlichen Geschehen zu entfernen, sondern auch eine andere Fahrtrichtung gewählt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000641.X01
Dokumentnummer
JWR_1976000641_19770303X01