Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2241/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2241/75

Entscheidungsdatum

28.10.1976

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Notstand liegt nicht vor, wenn das Befahren einer Einbahnstraße entgegen der zulässigen Fahrtrichtung nicht die einzige Möglichkeit ist, sich von einem gefährlichen Geschehen zu entfernen, sondern auch eine andere Fahrtrichtung gewählt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975002241.X03

Im RIS seit

28.10.1976

Dokumentnummer

JWR_1975002241_19761028X03

Rechtssatz für 0641/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0641/76

Entscheidungsdatum

03.03.1977

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/10/28 2241/75 3

Stammrechtssatz

Notstand liegt nicht vor, wenn das Befahren einer Einbahnstraße entgegen der zulässigen Fahrtrichtung nicht die einzige Möglichkeit ist, sich von einem gefährlichen Geschehen zu entfernen, sondern auch eine andere Fahrtrichtung gewählt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000641.X01

Im RIS seit

03.03.1977

Dokumentnummer

JWR_1976000641_19770303X01