Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8814 A/1975
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0554/74
Entscheidungsdatum
24.04.1975
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
61/01 Familienlastenausgleich
64/02 Bundeslehrer
64/03 Landeslehrer
Norm
AVG §56;
BLVG 1965 §9 Abs2 litd;
FamLAG 1967 §31b;
FamLAG 1967 §31c;
Lehrerdienstpragmatik 1917 §32 Abs1;
Rechtssatz
Zweck eines Feststellungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Dienstauftrages ist, bei der Auferlegung von Pflichten, die nicht durch Bescheid vorzunehmen ist, nachträglich rechtliche Klarheit zu verschaffen, ob der Beamte durch die Erteilung einer Weisung in einem sich aus dem Dienstrecht ergebenden Recht verletzt wurde. Auf die Bestimmungen des FamLAG kann ein subjektives Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Dienstauftrages (hier über den Umfang der Mitwirkung an der Aktion der unentgeltlichen Schulbücher) nicht gestützt werden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000554.X01
Dokumentnummer
JWR_1974000554_19750424X01