Ausführungen, dass nur durch Sachverständigengutachten festgestellt werden kann, ob durch Verletzungen (hier Gehirnerschütterung und Bruch des Hinterhauptbeines), welche bei einen Verkehrsunfall entstanden sind, eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG auftritt.Ausführungen, dass nur durch Sachverständigengutachten festgestellt werden kann, ob durch Verletzungen (hier Gehirnerschütterung und Bruch des Hinterhauptbeines), welche bei einen Verkehrsunfall entstanden sind, eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG auftritt.