Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1972

Geschäftszahl

1317/72

Rechtssatz

Ausführungen, dass nur durch Sachverständigengutachten festgestellt werden kann, ob durch Verletzungen (hier Gehirnerschütterung und Bruch des Hinterhauptbeines), welche bei einen Verkehrsunfall entstanden sind, eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG auftritt.