Verwaltungsgerichtshof
20.11.1986
86/02/0110
GRS wie 1317/72 E 23. November 1972 RS 2
Ausführungen, dass nur durch Sachverständigengutachten festgestellt werden kann, ob durch Verletzungen (hier Gehirnerschütterung und Bruch des Hinterhauptbeines), welche bei einen Verkehrsunfall entstanden sind, eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG auftritt.