Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1986

Geschäftszahl

86/02/0110

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1317/72 E 23. November 1972 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen, dass nur durch Sachverständigengutachten festgestellt werden kann, ob durch Verletzungen (hier Gehirnerschütterung und Bruch des Hinterhauptbeines), welche bei einen Verkehrsunfall entstanden sind, eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG auftritt.