Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
82/03/0235
Entscheidungsdatum
29.06.1983
Index
91/02 Post
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1009/71 E 9. März 1972 RS 2
Stammrechtssatz
Wird eine Bevollmächtigung zur Annahme von Zustellungen der Postanstalt durch eine Postvollmacht nachgewiesen, dann ist der Bevollmächtigte berechtigt, die in der Postvollmacht einzeln genannten Postsendung - unter welche auch zu eigenen Handen zuzustellende Schriftstücke fallen - für den Adressaten zu übernehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982030235.X01
Dokumentnummer
JWR_1982030235_19830629X01