Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0548/67

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0548/67

Entscheidungsdatum

05.02.1968

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Unzumutbarkeit der persönlichen Befolgung des gesetzlichen Gebotes oder der persönlichen Überwachung der Ausführungen eines diesbezüglichen Auftrages eines Dienstgebers an einen Dienstnehmer entschuldigt ersteren nicht, sondern allein die unverschuldete Unmöglichkeit, die Verwaltungsvorschrift einzuhalten. Mit dem Nachweis der Erteilung eines Auftrages an einen selbst erwiesenermaßen bisher zuverlässigen Dienstnehmer vermag der Dienstgeber nicht die dem Gesetz gemäße Unmöglichkeit darzutun.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000548.X03

Im RIS seit

10.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1967000548_19680205X03

Rechtssatz für 1236/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1236/76

Entscheidungsdatum

08.11.1976

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/02/05 0548/67 3

Stammrechtssatz

Eine Unzumutbarkeit der persönlichen Befolgung des gesetzlichen Gebotes oder der persönlichen Überwachung der Ausführungen eines diesbezüglichen Auftrages eines Dienstgebers an einen Dienstnehmer entschuldigt ersteren nicht, sondern allein die unverschuldete Unmöglichkeit, die Verwaltungsvorschrift einzuhalten. Mit dem Nachweis der Erteilung eines Auftrages an einen selbst erwiesenermaßen bisher zuverlässigen Dienstnehmer vermag der Dienstgeber nicht die dem Gesetz gemäße Unmöglichkeit darzutun.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001236.X03

Im RIS seit

08.11.1976

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2018

Dokumentnummer

JWR_1976001236_19761108X03

Rechtssatz für 1291/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1291/78

Entscheidungsdatum

04.12.1979

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0548/67 E 5. Februar 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Unzumutbarkeit der persönlichen Befolgung des gesetzlichen Gebotes oder der persönlichen Überwachung der Ausführungen eines diesbezüglichen Auftrages eines Dienstgebers an einen Dienstnehmer entschuldigt ersteren nicht, sondern allein die unverschuldete Unmöglichkeit, die Verwaltungsvorschrift einzuhalten. Mit dem Nachweis der Erteilung eines Auftrages an einen selbst erwiesenermaßen bisher zuverlässigen Dienstnehmer vermag der Dienstgeber nicht die dem Gesetz gemäße Unmöglichkeit darzutun.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001291.X03

Im RIS seit

04.12.1979

Dokumentnummer

JWR_1978001291_19791204X03

Rechtssatz für 2851/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2851/79

Entscheidungsdatum

09.04.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0548/67 E 5. Februar 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Unzumutbarkeit der persönlichen Befolgung des gesetzlichen Gebotes oder der persönlichen Überwachung der Ausführungen eines diesbezüglichen Auftrages eines Dienstgebers an einen Dienstnehmer entschuldigt ersteren nicht, sondern allein die unverschuldete Unmöglichkeit, die Verwaltungsvorschrift einzuhalten. Mit dem Nachweis der Erteilung eines Auftrages an einen selbst erwiesenermaßen bisher zuverlässigen Dienstnehmer vermag der Dienstgeber nicht die dem Gesetz gemäße Unmöglichkeit darzutun.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002851.X01

Im RIS seit

09.04.1980

Dokumentnummer

JWR_1979002851_19800409X01