Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1124/61
Entscheidungsdatum
02.10.1962
Index
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1496/58 E 1. April 1962 VwSlg 5256 A/1960 RS 1
Stammrechtssatz
Unter dem Begriff "Tunlichkeit der polizeilichen Überwachung" ist das Vorhandensein einer solchen Situation zu verstehen, dass die Möglichkeit einer polizeilichen Überwachung, an objektiven Merkmalen gemessen, gewährleistet erscheint, dass also die für die Ausübung des Gast- und Schankgewerbes in Aussicht genommenen Betriebsräumlichkeiten den Polizeiorganen ohne Schwierigkeiten zugänglich sind; dem Ausmaß der Entfernung des Betriebes von der nächsten Polizeidienststelle kommt in diesem Zusammenhange keine ausschlaggebende Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001124.X03
Im RIS seit
11.12.2001
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2016
Dokumentnummer
JWR_1961001124_19621002X03