Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1144/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1144/65

Entscheidungsdatum

28.11.1966

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Siehe jedoch: 1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 1;

Rechtssatz

Sind zwei Verwaltungsvorschriften einzuhalten, dann kann der Beschuldigte in der dem einen der beiden Fälle nicht mit dem Hinweis damit durchdringen, dass er bereits wegen der anderen bestraft worden sei. Im Verwaltungsstrafverfahren gilt das Kumulationsprinzip, wobei aber die Strafen nicht in ein und demselben Straferkenntnis verhängt werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001144.X03

Im RIS seit

18.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1965001144_19661128X03