Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1092/74
Entscheidungsdatum
18.11.1976
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0829/65 E 28. November 1966 RS 4
(durchschnittliche Schülerzahl im Bundesland Kärnten; Zusatz: Eine
Überschreitung der vom VwGH als ausreichend angesehenen Zahl von
24600 Einwohnern um nicht einmal 5 % erscheint nicht geeignet,
auch nur ein Indiz bezüglich der Bedarfsfrage abzugeben)
Stammrechtssatz
Ausführungen, daß in Kärnten bei der Prüfung des Bedarfes nach einer Fahrschule auch davon auszugehen ist, daß im Durchschnitt etwa 24 600 Einwohner auf eine Fahrschule entfallen (Hinweis E 10.1.1963, 0526/61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974001092.X02
Im RIS seit
12.12.2002
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1974001092_19761118X02