Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1976

Geschäftszahl

1092/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0829/65 E 28. November 1966 RS 4 (durchschnittliche Schülerzahl im Bundesland Kärnten; Zusatz: Eine Überschreitung der vom VwGH als ausreichend angesehenen Zahl von 24600 Einwohnern um nicht einmal 5 % erscheint nicht geeignet, auch nur ein Indiz bezüglich der Bedarfsfrage abzugeben)

Stammrechtssatz

Ausführungen, daß in Kärnten bei der Prüfung des Bedarfes nach einer Fahrschule auch davon auszugehen ist, daß im Durchschnitt etwa 24 600 Einwohner auf eine Fahrschule entfallen (Hinweis E 10.1.1963, 0526/61).