Verwaltungsgerichtshof
28.11.1966
0829/65
Ausführungen, daß in Kärnten bei der Prüfung des Bedarfes nach einer Fahrschule auch davon auszugehen ist, daß im Durchschnitt etwa 24 600 Einwohner auf eine Fahrschule entfallen (Hinweis E 10.1.1963, 0526/61).