Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2698/76
Entscheidungsdatum
15.04.1977
Index
KOVG
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0081/56 E 14. Jänner 1959 RS 1 (hier: Zusatz: Jedoch darf die Verneinung des ursächlichen Zusammenhanges erst dann nach dem Maßstab der Wahrscheinlichkeit erfolgen, wenn der Sachverhalt in diesem Punkt durch hinreichende Feststellungen geklärt wurde).
Stammrechtssatz
Für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges genügt ein geringfügiges Überwiegen der dafür sprechenden Gründe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002698.X01
Im RIS seit
25.08.2003
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2025
Dokumentnummer
JWR_1976002698_19770415X01