Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1986

Geschäftszahl

86/09/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0081/56 E 14. Jänner 1959 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges genügt ein geringfügiges Überwiegen der dafür sprechenden Gründe.