Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 3500/53

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4080 A/1956

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3500/53

Entscheidungsdatum

30.05.1956

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1859 §26;
GewO 1859 §30;

Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Gewerbebehörden bei der Prüfung der polizeilichen Zulässigkeit einer gewerblichen Betriebsanlage unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation auch Grundsätze aus fremden Rechtsgebieten (Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Forstgesetz u. dlg.), sofern diese den Schutz der nämlichen Interessen zum Gegenstande haben, bei Prüfung der Frage, ob im Einzelfall ein bestimmtes öffentliches Interesse gewahrt ist oder nicht, ihren Entscheidungen und Verfügungen zugrunde legen (Hinweis E 12.4.1915, Budw. 10.844/1, E 5.11.1903, Budw. 2098/A, E 13.4.1905, Budw. 3470/A)

Schlagworte

Gewerbepolizei Gewerbe Gewerbebehörde Zuständigkeit der ... Gewerberecht Genehmigung von Betriebsanlagen Betriebsanlagengenehmigung Betriebsanlage Genehmigung von ...

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953003500.X01

Im RIS seit

02.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2016

Dokumentnummer

JWR_1953003500_19560530X01

Rechtssatz für 0798/61

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0798/61

Entscheidungsdatum

30.04.1963

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1859 §26;
GewO 1859 §30;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3500/53 E 30. Mai 1956 VwSlg 4080 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Gewerbebehörden bei der Prüfung der polizeilichen Zulässigkeit einer gewerblichen Betriebsanlage unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation auch Grundsätze aus fremden Rechtsgebieten (Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Forstgesetz u. dlg.), sofern diese den Schutz der nämlichen Interessen zum Gegenstande haben, bei Prüfung der Frage, ob im Einzelfall ein bestimmtes öffentliches Interesse gewahrt ist oder nicht, ihren Entscheidungen und Verfügungen zugrunde legen (Hinweis E 12.4.1915, Budw. 10.844/1, E 5.11.1903, Budw. 2098/A, E 13.4.1905, Budw. 3470/A)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000798.X02

Im RIS seit

22.03.2001

Dokumentnummer

JWR_1961000798_19630430X02

Rechtssatz für 1996/62

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1996/62

Entscheidungsdatum

05.07.1963

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1859 §26;
GewO 1859 §30;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3500/53 E 30. Mai 1956 VwSlg 4080 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Gewerbebehörden bei der Prüfung der polizeilichen Zulässigkeit einer gewerblichen Betriebsanlage unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation auch Grundsätze aus fremden Rechtsgebieten (Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Forstgesetz u. dlg.), sofern diese den Schutz der nämlichen Interessen zum Gegenstande haben, bei Prüfung der Frage, ob im Einzelfall ein bestimmtes öffentliches Interesse gewahrt ist oder nicht, ihren Entscheidungen und Verfügungen zugrunde legen (Hinweis E 12.4.1915, Budw. 10.844/1, E 5.11.1903, Budw. 2098/A, E 13.4.1905, Budw. 3470/A)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001996.X04

Im RIS seit

10.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008

Dokumentnummer

JWR_1962001996_19630705X04

Rechtssatz für 0390/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0390/63

Entscheidungsdatum

13.04.1965

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1859 §26;
GewO 1859 §30;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3500/53 E 30. Mai 1956 VwSlg 4080 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Gewerbebehörden bei der Prüfung der polizeilichen Zulässigkeit einer gewerblichen Betriebsanlage unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation auch Grundsätze aus fremden Rechtsgebieten (Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Forstgesetz u. dlg.), sofern diese den Schutz der nämlichen Interessen zum Gegenstande haben, bei Prüfung der Frage, ob im Einzelfall ein bestimmtes öffentliches Interesse gewahrt ist oder nicht, ihren Entscheidungen und Verfügungen zugrunde legen (Hinweis E 12.4.1915, Budw. 10.844/1, E 5.11.1903, Budw. 2098/A, E 13.4.1905, Budw. 3470/A)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1963000390.X01

Im RIS seit

10.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1963000390_19650413X01

Rechtssatz für 1178/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

1178/65

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1859 §26;
GewO 1859 §30;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3500/53 E 30. Mai 1956 VwSlg 4080 A/1956 RS 1 (die Bedachtnahme der Gewerbebehörde bei anzuordnenden Maßnahmen auf fremde Rechtsgebiete hat zur Voraussetzung, dass es sich um solche Maßnahmen handelt, die an sich auf eine Bestimmung des von der Gewerbebehörde zu vollziehenden Gesetzes gestützt wird; Hier enthielt ein Bewilligungsbescheid im Grunde des Kärntner Campingplatzgesetzes rechtswidrigerweise Auflagen im Grunde des § 30 und 31 WRG 1959.

Stammrechtssatz

Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Gewerbebehörden bei der Prüfung der polizeilichen Zulässigkeit einer gewerblichen Betriebsanlage unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation auch Grundsätze aus fremden Rechtsgebieten (Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Forstgesetz u. dlg.), sofern diese den Schutz der nämlichen Interessen zum Gegenstande haben, bei Prüfung der Frage, ob im Einzelfall ein bestimmtes öffentliches Interesse gewahrt ist oder nicht, ihren Entscheidungen und Verfügungen zugrunde legen (Hinweis E 12.4.1915, Budw. 10.844/1, E 5.11.1903, Budw. 2098/A, E 13.4.1905, Budw. 3470/A)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001178.X06

Im RIS seit

07.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1965001178_19670705X06