Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1048/55

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4287 A/1957

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1048/55

Entscheidungsdatum

22.02.1957

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;

Rechtssatz

Erfahrungsgemäß wird ein Kaffeehaus vielfach deshalb gern aufgesucht, um in einer behaglichen Atmosphäre ein auf längere Zeitdauer berechnetes, allenfalls mit verschiedenen Spielen verbundenes geselliges Zusammensein zu pflegen oder sich in einem sonstwie auf Entspannung gerichteten Sinn die Zeit zu vertreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955001048.X02

Im RIS seit

04.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1955001048_19570222X02

Rechtssatz für 1124/61

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1124/61

Entscheidungsdatum

02.10.1962

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1048/55 E 22. Februar 1957 VwSlg 4287 A/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Erfahrungsgemäß wird ein Kaffeehaus vielfach deshalb gern aufgesucht, um in einer behaglichen Atmosphäre ein auf längere Zeitdauer berechnetes, allenfalls mit verschiedenen Spielen verbundenes geselliges Zusammensein zu pflegen oder sich in einem sonstwie auf Entspannung gerichteten Sinn die Zeit zu vertreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961001124.X02

Im RIS seit

11.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2016

Dokumentnummer

JWR_1961001124_19621002X02

Rechtssatz für 1332/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1332/64

Entscheidungsdatum

06.07.1965

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1048/55 E 22. Februar 1957 VwSlg 4287 A/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Erfahrungsgemäß wird ein Kaffeehaus vielfach deshalb gern aufgesucht, um in einer behaglichen Atmosphäre ein auf längere Zeitdauer berechnetes, allenfalls mit verschiedenen Spielen verbundenes geselliges Zusammensein zu pflegen oder sich in einem sonstwie auf Entspannung gerichteten Sinn die Zeit zu vertreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001332.X03

Im RIS seit

20.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001332_19650706X03