Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1962

Geschäftszahl

1124/61

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1048/55 E 22. Februar 1957 VwSlg 4287 A/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Erfahrungsgemäß wird ein Kaffeehaus vielfach deshalb gern aufgesucht, um in einer behaglichen Atmosphäre ein auf längere Zeitdauer berechnetes, allenfalls mit verschiedenen Spielen verbundenes geselliges Zusammensein zu pflegen oder sich in einem sonstwie auf Entspannung gerichteten Sinn die Zeit zu vertreiben.