Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2202/49

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2202/49

Entscheidungsdatum

31.03.1950

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/05 Wohnrecht Mietrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

Richtlinie Preise Miete Pachten 1939;

Rechtssatz

Die Aufgaben der Preisbehörden in Mietzinsangelegenheiten lassen sich nur durch Eingriffe dieser Behörden in den Bestandvertrag hinsichtlich des frei vereinbarten Mietzinses erzielen. An Stelle der früheren Vertragsfreiheit der Parteien ist in solchen Fällen die Zuständigkeit der Preisbehörde getreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949002202.X02

Im RIS seit

31.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1949002202_19500331X02

Rechtssatz für 1566/50

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2009 A/1951

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1566/50

Entscheidungsdatum

31.03.1951

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/05 Wohnrecht Mietrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

Richtlinie Preise Miete Pachten 1939;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2202/49 E 31. März 1950 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufgaben der Preisbehörden in Mietzinsangelegenheiten lassen sich nur durch Eingriffe dieser Behörden in den Bestandvertrag hinsichtlich des frei vereinbarten Mietzinses erzielen. An Stelle der früheren Vertragsfreiheit der Parteien ist in solchen Fällen die Zuständigkeit der Preisbehörde getreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950001566.X03

Im RIS seit

31.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1950001566_19510331X03

Rechtssatz für 2023/53

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2023/53

Entscheidungsdatum

06.02.1956

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/05 Wohnrecht Mietrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

Richtlinie Preise Miete Pachten 1939;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2202/49 E 31. März 1950 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufgaben der Preisbehörden in Mietzinsangelegenheiten lassen sich nur durch Eingriffe dieser Behörden in den Bestandvertrag hinsichtlich des frei vereinbarten Mietzinses erzielen. An Stelle der früheren Vertragsfreiheit der Parteien ist in solchen Fällen die Zuständigkeit der Preisbehörde getreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953002023.X02

Im RIS seit

31.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1953002023_19560206X02