Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2020/08/0191
Entscheidungsdatum
07.12.2022
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §24
VwRallg
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/12/0026 B 16. November 2015 RS 1
Stammrechtssatz
In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde (vgl. E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde vergleiche E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080191.L01
Im RIS seit
23.01.2023
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023
Dokumentnummer
JWR_2020080191_20221207L01