Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2009/03/0154
Entscheidungsdatum
29.02.2012
Index
L65003 Jagd Wild Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm
JagdG NÖ 1974 §67 Abs1 Z5;
VwRallg;
Rechtssatz
Dem Begriff der "Vertrauenswürdigkeit" iSd § 67 Abs 1 Z 5 NÖ JagdG 1974 kommt unter Zugrundelegung des allgemeinen Sprachgebrauchs inhaltlich die Bedeutung von "Sich verlassen können" zu. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten - wobei das Gesamtverhalten zu würdigen ist - auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick (hier) auf die Bestimmungen des Jagdgesetzes obliegt (vgl dazu das zum Slbg JagdG ergangene, in seinen diesbezüglichen Erwägungen aber verallgemeinerungsfähige E vom 8. Juni 2005, 2002/03/0135).Dem Begriff der "Vertrauenswürdigkeit" iSd Paragraph 67, Absatz eins, Ziffer 5, NÖ JagdG 1974 kommt unter Zugrundelegung des allgemeinen Sprachgebrauchs inhaltlich die Bedeutung von "Sich verlassen können" zu. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten - wobei das Gesamtverhalten zu würdigen ist - auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick (hier) auf die Bestimmungen des Jagdgesetzes obliegt vergleiche dazu das zum Slbg JagdG ergangene, in seinen diesbezüglichen Erwägungen aber verallgemeinerungsfähige E vom 8. Juni 2005, 2002/03/0135).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030154.X01
Im RIS seit
29.03.2012
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2015
Dokumentnummer
JWR_2009030154_20120229X01