Mit Erfüllungsgehilfen iSd § 74 Abs 3 GewO 1994 sind Personen gemeint, die bei Errichtung und/oder beim Betrieb der Betriebsanlage mit dem Willen des Inhabers der Anlage tätig werden (aber nicht Personen iSd § 1313a ABGB). Dazu zählen auch Lieferanten.Mit Erfüllungsgehilfen iSd Paragraph 74, Absatz 3, GewO 1994 sind Personen gemeint, die bei Errichtung und/oder beim Betrieb der Betriebsanlage mit dem Willen des Inhabers der Anlage tätig werden (aber nicht Personen iSd Paragraph 1313 a, ABGB). Dazu zählen auch Lieferanten.