Verwaltungsgerichtshof
02.06.1999
98/04/0099
Mit Erfüllungsgehilfen iSd Paragraph 74, Absatz 3, GewO 1994 sind Personen gemeint, die bei Errichtung und/oder beim Betrieb der Betriebsanlage mit dem Willen des Inhabers der Anlage tätig werden (aber nicht Personen iSd Paragraph 1313 a, ABGB). Dazu zählen auch Lieferanten.