Verwaltungsgerichtshof
02.06.1999
98/04/0099
GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/18/0461 2
(hier: Übertretung nach Paragraph 367, Ziffer 25, GewO 1994).
In Fällen, in denen ein geeignetes Maßnahmensystem und Kontrollsystem (hier: zur Verhinderung von Übertretungen der BArbSchV) nicht eingerichtet wurde, kann von einem geringfügigen Verschulden nicht mehr gesprochen werden (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0225).