AusfzF, auf welche Weise (Sachverständigenbeweis) und nach welchen Gesichtspunkten die Behörde zu prüfen hat, ob die Herstellung von keramischen Plastiken, die dazu bestimmt sind, zu Kachelöfen zusammengebaut zu werden, künstlerische Tätigkeit oder Kunsthandwerk ist (Hinweis E 21.1.1986, 84/14/0017; E 7.2.1990, 89/13/0038).