Verwaltungsgerichtshof
07.09.1990
90/14/0075
AusfzF, auf welche Weise (Sachverständigenbeweis) und nach welchen Gesichtspunkten die Behörde zu prüfen hat, ob die Herstellung von keramischen Plastiken, die dazu bestimmt sind, zu Kachelöfen zusammengebaut zu werden, künstlerische Tätigkeit oder Kunsthandwerk ist (Hinweis E 21.1.1986, 84/14/0017; E 7.2.1990, 89/13/0038).
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 304;