Der dem Anmeldungsschreiben beigeschlossene Verpackungstextentwurf bringt ua zum Ausdruck, dass die Kapseln "besonders reich an Polypeptiden und Oligoelementen sowie essenziellen Fettsäuren und Vitamin A und Vitamin E sind". Durch diesen Hinweis ist das Kriterium der subjektiven Zweckbestimmung gemäß § 1 Abs 1 AMG ("nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt sind") jedenfalls in Ansehung der Z 5 dieser Gesetzesstelle verwirklicht.Der dem Anmeldungsschreiben beigeschlossene Verpackungstextentwurf bringt ua zum Ausdruck, dass die Kapseln "besonders reich an Polypeptiden und Oligoelementen sowie essenziellen Fettsäuren und Vitamin A und Vitamin E sind". Durch diesen Hinweis ist das Kriterium der subjektiven Zweckbestimmung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, AMG ("nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt sind") jedenfalls in Ansehung der Ziffer 5, dieser Gesetzesstelle verwirklicht.