Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1987

Geschäftszahl

86/10/0185

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Handelt es sich beim angemeldeten Produkt um ein Arzneimittel, so ist die Untersagung des Inverkehrbringens nicht rechtswidrig.