Die Betrauung einer Person in ihrer Eigenschaft als Steuerberater -
mit der Erledigung sämtlicher Angelegenheiten iZm der Lohnabrechnung (hier: Einhaltung der Bestimmungen des AusländerbeschäftigungsG), ohne dass diese über eine zum Nachweis dieses Vertretungsverhältnisses iSd § 33 Abs 2 lit d WTBO geeignete Vollmacht verfügt, ist für sich allein nicht geeignet, die mit der Erledigung sämtlicher Angelegenheiten iZm der Lohnabrechnung (hier: Einhaltung der Bestimmungen des AusländerbeschäftigungsG), ohne dass diese über eine zum Nachweis dieses Vertretungsverhältnisses iSd Paragraph 33, Absatz 2, Litera d, WTBO geeignete Vollmacht verfügt, ist für sich allein nicht geeignet, die
Schuldlosigkeit des Auftraggebers iSd § 9 VStG 1950 idF vor der Nov BGBl 176/1983 zu erweisen.Schuldlosigkeit des Auftraggebers iSd Paragraph 9, VStG 1950 in der Fassung vor der Nov Bundesgesetzblatt 176 aus 1983, zu erweisen.