Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1985

Geschäftszahl

84/09/0106

Rechtssatz

Die Betrauung einer Person in ihrer Eigenschaft als Steuerberater -

mit der Erledigung sämtlicher Angelegenheiten iZm der Lohnabrechnung (hier: Einhaltung der Bestimmungen des AusländerbeschäftigungsG), ohne dass diese über eine zum Nachweis dieses Vertretungsverhältnisses iSd Paragraph 33, Absatz 2, Litera d, WTBO geeignete Vollmacht verfügt, ist für sich allein nicht geeignet, die

Schuldlosigkeit des Auftraggebers iSd Paragraph 9, VStG 1950 in der Fassung vor der Nov Bundesgesetzblatt 176 aus 1983, zu erweisen.