Verwaltungsgerichtshof
13.02.1985
84/09/0106
Die Betrauung einer Person in ihrer Eigenschaft als Steuerberater -
mit der Erledigung sämtlicher Angelegenheiten iZm der Lohnabrechnung (hier: Einhaltung der Bestimmungen des AusländerbeschäftigungsG), ohne dass diese über eine zum Nachweis dieses Vertretungsverhältnisses iSd Paragraph 33, Absatz 2, Litera d, WTBO geeignete Vollmacht verfügt, ist für sich allein nicht geeignet, die
Schuldlosigkeit des Auftraggebers iSd Paragraph 9, VStG 1950 in der Fassung vor der Nov Bundesgesetzblatt 176 aus 1983, zu erweisen.