Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
84/08/0129
Entscheidungsdatum
28.11.1985
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1430/69 E VS 22. Oktober 1971 VwSlg 8091 A/1971 RS 1
Stammrechtssatz
Der Vorstellungswerber hat ein mit einer Beschwerde nach Art 131 B-VG durchsetzbares subjektives Recht auf Beachtung der bindenden Wirkung der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde, die in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid ausgedrückt ist und den aufhebenden Spruch trägt.Der Vorstellungswerber hat ein mit einer Beschwerde nach Artikel 131, B-VG durchsetzbares subjektives Recht auf Beachtung der bindenden Wirkung der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde, die in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid ausgedrückt ist und den aufhebenden Spruch trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080129.X02
Dokumentnummer
JWR_1984080129_19851128X02