Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3 idF vor 1984/502;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0251 E 30. September 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 10, ApG findet auch auf die Errichtung von ärztlichen Hausapotheken Anwendung, wenn in der Ortschaft, in welcher die Hausapotheke errichtet werden soll, bisher noch keine derartige Apotheke bestanden hat. (Hinweis auf E vom 22.12.1983, 82/08/0054)

Schlagworte

Hausapotheke

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X01

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X01

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29 Abs1;
ApG 1907 §51 Abs3;
ApG 1907 §53 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0145 E 19. November 1982 VwSlg 10889 A/1982 RS 2

Stammrechtssatz

Über Berufung eines Nachbarapothekers, der nur eine auf die Geltendmachung der Existenzgefährdung beschränkte Parteistellung hat, gegen die Bewilligung der Haltung einer ärztlichen Hausapotheke ist die Berufungsbehörde nicht berechtigt, das Vorliegen eines Bedürfnisses nach der ärztlichen Hausapotheke im Sinne des Paragraph 29, Absatz eins, ApG einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen und ausschließlich deshalb in Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides das Ansuchen abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X02

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X02

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0477/68 E 5. November 1968 VwSlg 7438 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Inhaber einer Realapotheke kommt als Nachbarapotheker im Verfahren über die Erteilung einer Apothekenkonzession nur die auf Geltendmachung der Existenzgefährdung beschränkte Parteistellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X03

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X03

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3;
ApG 1907 §48 Abs2 idF vor 1984/502;
VwGG §34 Abs1;
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0067 E 30. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Hat nur der Besitzer einer Apotheke, nicht aber der Pächter dieser Apotheke Einspruch gegen die beantragte Erteilung der Konzession zur Errichtung einer neuen öff. Apotheke (wodurch nicht in den Standort der bestehenden Apotheke eingegriffen wird) erhoben, so fehlt dem Pächter die Parteistellung im Verwaltungsverfahren und die Beschwerdeberechtigung vor dem VwGH.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteistellung Existenzgefährdung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X04

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X04

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/08/0054 E 22. Dezember 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der nach Paragraph 10, Absatz 3, ApG zu prüfenden Existenzgefährdung der bestehenden öffentlichen Apotheke ist die unter Zugrundlegung des prognostizierten Umsatzrückganges gegebene Existenzmöglichkeit eines rationell geführten Durchschnittsapothekenbetriebes am betreffenden Standort zu prüfen. Diesfalls muß auf die auf statistisch aufbereitetem Erfahrungsmaterial beruhenden Durchschnittswerte vergleichbarer Apotheken nicht nur zu Lasten der gefährdeten Apotheke (bei den auf Grund der Bilanzwerte konkret prognostizierten ungünstigeren Ertragserwartungen), sondern auch zu ihren Gunsten (bei konkret günstigeren Ertragserwartungen, als dies dem statistischen Durchschnitt entspricht) gegriffen werden. Eine Auslegung, die auf die statistisch belegten Erfahrungswerte nur zu Lasten, nicht aber auch zu Gunsten eines Apothekenbetriebes Bedacht nähme, würde dem Gesetz insofern einen gleichheitswidrigen Inhalt unterstellen. Insbesondere geht es nicht an, die Methoden oder Prognose des künftigen Ertrages insofern zu vermischen, als bei überdurchschnittlich günstiger Aufwandsstruktur z.B. im Personalaufwand auf die konkreten Bilanzwerte zurückgegriffen wird, bei einer vom Durchschnitt abweichenden ungünstigen Aufwandsstruktur hingegen die statistischen Erfahrungswerte zugrunde gelegt werden.

Schlagworte

Existenzgefährdung Durchschnittssätze Vergleich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X05

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X05

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0975/80 E 27. September 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Zur Beantwortung der Frage, wie hoch die voraussichtlichen Kosten eines verantwortlichen Apothekenleiters sein werden, sind die in der konkreten Apotheke erforderlichen Kosten des Apothekenleiters dh unter Berücksichtigung des voraussichtlich - verminderten - Umsatzes und des zur Bewältigung dieses Umsatzes erforderlichen Personaleinsatzes, zu ermitteln (Hinweis E 1.10.1980, 0206/80).

Schlagworte

Existenzgefährdung Apothekenleiter Personalaufwand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X06

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X06

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3 idF vor 1984/502;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0181 E 30. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Prognoseentscheidung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, ApG.

Schlagworte

Existenzgefährdung Prognose

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X07

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X07

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0089 E 26. November 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Die allfälligen Kosten der Urlaubsvertretung eines verantwortlichen Apothekenleiters sind bei der Prüfung der Existenzgefährdung einer Apotheke zwar zu berücksichtigen (nicht jedoch die bloß theoretisch möglichen Kosten eines allfälligen Krankenvertreters dieses verantwortlichen Leiters), daraus folgt aber nicht zwingend, daß deshalb auch ein höherer Personal- und Sozialaufwand als bei der Führung der Apotheke durch den Konzessionär selbst entstehen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X08

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X08

Rechtssatz für 84/08/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

84/08/0022

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3 idF vor 1984/502;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0007 E 30. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Annahme einer ausreichenden Repräsentativität eines Zählergebnisses schlägt dann zum Nachteil der Nachbarapotheke aus, wenn jene Versicherten, die den nicht der Rezeptzählung unterzogenen Sozialversicherungsträgern zugehören, im Zählgebiet einen (signifikant) höheren Kundenanteil der bestehenden öffentlichen Nachbarapotheke darstellen als sie in deren gesamten ursprünglichen Einzugsgebiet ausmachen. Wenn es nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dass im Zählgebiet tatsächliche andere demographische Strukturen bestehen als im restlichen Einzugsgebiet der Nachbarapotheke, und dieser Umstand im Verwaltungsverfahren erkennbar zum Ausdruck gebracht wird, dann darf die Behörde ein solches Vorbringen nicht ohne irgend welche Erhebungen in dieser Richtung von der Hand weisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080022.X09

Im RIS seit

16.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1984080022_19860116X09