Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1986

Geschäftszahl

84/08/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0089 E 26. November 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Die allfälligen Kosten der Urlaubsvertretung eines verantwortlichen Apothekenleiters sind bei der Prüfung der Existenzgefährdung einer Apotheke zwar zu berücksichtigen (nicht jedoch die bloß theoretisch möglichen Kosten eines allfälligen Krankenvertreters dieses verantwortlichen Leiters), daraus folgt aber nicht zwingend, daß deshalb auch ein höherer Personal- und Sozialaufwand als bei der Führung der Apotheke durch den Konzessionär selbst entstehen muß.