Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/14/0090

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/14/0090

Entscheidungsdatum

24.01.1984

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

AUSFÜHRUNGEN darüber, ob im konkreten Fall das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens hinreicht, die Tatsache des Schwarzeinkaufes von Wein durch einen Gastwirt als erwiesen anzunehmen oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140090.X01

Im RIS seit

24.01.1984

Dokumentnummer

JWR_1983140090_19840124X01

Rechtssatz für 83/14/0090

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/14/0090

Entscheidungsdatum

24.01.1984

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0321 E 7. Juni 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Leugnet eine Partei im Abgabenverfahren eine für sie nachteilige Tatsache, so ist der Behörde nicht aufgegeben, im naturwissenschaftlich-mathematisch exakten Sinn den Bestand der in Abrede gestellten Tatsache nachzuweisen. Es genügt vielmehr, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewißheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140090.X02

Im RIS seit

24.01.1984

Dokumentnummer

JWR_1983140090_19840124X02

Rechtssatz für 83/14/0090

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

83/14/0090

Entscheidungsdatum

24.01.1984

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

ISd ständigen Rechtssprechung ist es dem VwGH aufgegeben, den angefochtenen Bescheid unter dem Gesichtswinkel zu prüfen, ob das Ergebnis der von der belangten Behörde durchgeführten Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen in Einklang steht und die Sachverhaltsannahme der belangten Behörde in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen worden ist (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0096).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140090.X03

Im RIS seit

24.01.1984

Dokumentnummer

JWR_1983140090_19840124X03