Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1984

Geschäftszahl

83/14/0090

Rechtssatz

AUSFÜHRUNGEN darüber, ob im konkreten Fall das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens hinreicht, die Tatsache des Schwarzeinkaufes von Wein durch einen Gastwirt als erwiesen anzunehmen oder nicht.